Abrechnung
Wie oft und ab wann rechnet tolino media ab?
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Für eBook-Verkäufe in den Shops der tolino-Allianz und für tolino select geschieht dieses i.d.R. innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat. Für alle weiteren eBook-Vertriebspartner und -kanäle erfolgt die Bereitstellung einer Abrechnung i.d.R. acht Wochen nach Monatsende für den jeweiligen Abrechnungsmonat.
Für Printbücher folgt die Bereitstellung der Abrechnung quartalsweise in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Quartalsende.
Sofern du ein Nettohonorar von mindestens 20,00 €, bzw. 500,00 € bei einem Non-Sepa-Konto, erreicht hast, erhältst du automatisch eine Abrechnung per E-Mail. Du kannst diese auch jederzeit in deinem Account unter „Mein Honorar“ herunterladen. Die Auszahlung dieses Honorars erfolgt mit einem Zahlungsziel von 40 Tagen. Die Abrechnungsschwelle von 20,00 € bzw. 500,00 € gilt getrennt für jede der drei Abrechnungen. Zusammengefasst werden jeweils:
- die Verkäufe aus den Shops der tolino-Allianz und Ausleihen aus tolino select
- die Verkäufe aus allen weiteren Vertriebskanälen sowie die Ausleihen und Lizenzverkäufe gemäß Abschnitt 6 der AGB
- Printbuchverkäufe
Wenn du die Abrechnungsschwelle unterschreitest, wird dein Honorar als „offenes Honorar“ auf deiner Abrechnungsseite vermerkt und ausgezahlt, sobald du die Abrechnungsschwelle erreicht hast.
Weitere Infos zu Abrechnung und Buchverkäufe
Was muss ich zur Umsatzsteuer beachten?
Wenn du umsatzsteuerpflichtig nach §19 des Umsatzsteuergesetzes bist, setze unter „Meine Daten“ einen Haken bei Umsatzsteuerpflicht und gib die erforderlichen Daten ein. Deine Abrechnungen werden dann mit Umsatzsteuer ausgestellt.
Wenn du im Laufe eines Jahres umsatzsteuerpflichtig geworden bist, können wir die für das laufende Jahr erstellten Abrechnungen korrigieren. Wende dich sich in solch einem Fall bitte an publishing@tolino.media.
Ich bin umsatzsteuerpflichtig, aber wohne nicht in Deutschland. Was gibt es zu beachten?
Wenn dein Wohnsitz nicht in Deutschland liegt, greift das Reverse-Charge-Verfahren. Du erhältst dann von uns trotz Umsatzsteuerpflicht keine Umsatzsteuer, sondern musst diese selbst an das Finanzamt abführen.